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Homöopathie hilft heilen.

Samuel Hahnemann formulierte:  „Similia similibus curentur.“ – „Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“ –  Nach dem Ähnlichkeitsprinzip sollen Krankheiten durch Substanzen geheilt werden, die bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorrufen, wie sie bei dem Kranken beobachtet werden. Zur Herstellung der homöopathischen Arzneimittel werden die Grundsubstanzen einer sogenannten Potenzierung unterzogen, das heißt, sie werden wiederholt (meist im Verhältnis 1:10 oder 1:100) mit Wasser oder Ethanol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben. Dadurch soll die positive Wirkung der Ausgangssubstanz verstärkt werden. Das macht die Homöopathie zu einem sanften, aber mächtigen Heilmittel für ganzheitliche Umstimmungsprozesse  des Körpers.

In der klassischen Homöopathie verabreicht man immer nur ein Mittel, meist in einer hohen Potenz. Das Mittel wird nach einer ausführlichen Anamnese nach den individuellen Symptomen des Patienten ausgesucht. Sowohl akute wie auch chronische Erkrankungen (Konstitutionsbehandlung) im körperlichen und seelischen Bereich können so wirkungsvoll behandelt werden.

Anwendungsbeispiele:

  • Allergien (z. B. Heuschnupfen)
  • Asthma bronchiale
  • Chronisch-entzündliche Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa)
  • Chronisch-degenerative Erkrankungen (z. B. zur Schmerzlinderung)
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern
  • Funktionelle Störungen (d.h. ohne organische Ursachen wie z. B. Reizdarm, funktionelle Herzrhythmusstörungen)
  • Fruchtbarkeitsstörungen nach Ursachenklärung
  • Infektionskrankheiten (z. B. grippaler Infekt, Bronchitis, Blasenentzündung)
  • Infektionsanfälligkeit, wiederkehrende Infekte
  • Menstruationsbeschwerden
  • Neurodermitis
  • Psychosomatische Erkrankungen (wie z. B. Migräne, Schlafstörungen, depressive Verstimmung)
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schwangerschaft und Geburt (begleitend)
  • Wechseljahresbeschwerden

Auch wenn schulmedizinische Medikamente eingenommen werden müssen – wie beispielsweise bei Diabetes, Schilddrüsendysfunktion und anderen Erkrankungen – ist eine homöopathische Behandlung oder Begleitbehandlung sinnvoll und möglich.

 

Hinweis: Von der evidenzbasierten Medizin wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, monographiert die Inhaltsstoffe und legt auch die Qualitätsparameter fest.